Trotz Corona können sich Besucher im Schlosspark Brühl erholen
Erholung mit Regeln

Schloss Augustusburg, und die Parkanlage, ein idealer Erholungsort zum Spazieren.  | Foto: Heike Löhrer
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  • Schloss Augustusburg, und die Parkanlage, ein idealer Erholungsort zum Spazieren.
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Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust gehören zu einer der UNESCO-Welterbestätten in NRW. 
Die Schlösser mit ihren Parkanlagen erfreuen sich großer Beliebtheit bei Menschen aus nah und fern und sind somit ein Anziehungspunkt für den Tourismus der Stadt Brühl. 
Selbst für Einheimische gibt es hier immer wieder neue Inspirationen. 

Wenn man dort spazieren geht, befindet man sich in einer der weltweit schönsten Barock-  und Rokoko-Anlagen. 
Die von berühmten Landschaftsgestaltern angelegten Gärten stehen unter Denkmalschutz und sind Teil dieser Museumsanlage. 
Gleichzeitig sind sie Lebensort seltener Pflanzen und Tiere. 
Das Barockparterre steht unter Landschaftsschutz, der englische Landschaftspark unter Naturschutz. 

Deshalb gilt es hier, sich an strengere Verhaltensregeln zu halten, als in einem Stadtpark. 
Die Besucher/innen sollen sich bei ihrem Aufenthalt im Park wohlfühlen, und es geht um einen schonenden und respektvollen Umgang mit den Anlagen. 
Die wichtigsten Regelungen, die auch an allen Eingängen aushängen, lauten wie folgt:

Radfahren incl. Mountainbiking ist in der gesamten Anlage verboten. 
Es wird darum gebeten, das Fahrrad zu schieben, oder es an den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. 
E-Roller sind ebenfalls untersagt. 

Die Wiesen dürfen nicht betreten werden, jedoch befindet sich aber eine Liegefläche am Gartenhaus im englischen Landschaftsgarten. 
Nicht betreten werden dürfen auch die Brunnenanlagen und Teiche. 

Pflanzen zu beschädigen oder abzureißen ist strengstens untersagt. 

Das Füttern von Vögeln
ist verboten, da es deren Gesundheit schadet und die Anlagen durch erhöhtes Kotaufkommen verunreinigt werden. 

Hunde sind an der Leine zu führen, und deren Kot ist zu beseitigen. 

Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. 
Wenn die Mülleimer voll sind, wird darum gebeten, den Müll  mit nach Hause zu nehmen. 

Konfettikanonen und Musikabspielgeräte wie Gettoblaster sind verboten. 

Ohne schriftliche Genehmigung durch die Schlossverwaltung ist das Fotografieren nur für rein private Zwecke erlaubt. 

Drohnen zu benutzen ist untersagt. 

Aktuell kommen aufgrund der Pandemie noch die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in ihrer jeweiligen Fassung dazu. 

Deshalb gilt auch hier, Abstand zu halten und nicht in Gruppen(auch Hochzeitsgesellschaften) zu kommen, die über die zulässigen Größen hinausgehen. 

Bei einem sehr hohen Besucheraufkommen wird bei Bedarf eine Maskenpflicht erlassen. 

Bei Verstößen wird von Seiten der Verwaltung der Welterbestätte ein Hausverbot ausgesprochen und ggfs. das Ordnungsamt und die Polizei zur Hilfe bei der Durchsetzung gerufen. 

Das Kuckuckstor an der Schloss-Straße ist das letzte Tor, das um 20 Uhr geschlossen wird. 

Die Schlösser sind aufgrund der Pandemie zurzeit geschlossen und können nicht besichtigt werden. 

Die Regelungen dienen dazu, um den Besucher/innen noch lange Zeit gepflegte Anlagen und einen angenehmen Aufenthalt zu bieten.

Die aktuellen Regelungen liegen an den Informationsständen an den Eingängen aus.

LeserReporter/in:

Heike Löhrer aus Brühl

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