Mobilität in NRW für junge Menschen
Moped-Führerschein mit 15 Jahren ist in Kraft getreten

Mopedfahren in NRW mit 15 Jahren | Foto: manfred.schimmel/pixelio.de
  • Mopedfahren in NRW mit 15 Jahren
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Ab dem 1. Februar 2020 können junge Menschen in Nordrhein-Westfalen den Moped-Führerschein mit 15 Jahren erwerben, dass verbessert die Mobilität besonders in den ländlichen Räumen.

Die NRW-Landesregierung hat die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre umgesetzt und tritt ab sofort in Kraft.
Verkehrsminister Hendrik Wüst sagte dazu: ,,Wir machen Tempo für eine bessere Mobilität. Junge Menschen können den Moped-Führerschein jetzt ein Jahr früher erwerben und erhalten gerade im ländlichen Raum eine zusätzliche Mobilitäts-Option für den Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle."

Sicherheit steht dabei für die Landesregierung an erster Stelle. Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleiben Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse AM).
Bislang konnten 15-jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.

Der Moped-Führerschein ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in NRW und den Ländern gültig, die von der Möglichkeit zur Herabsenkung des Mindestalters Gebrauch gemacht haben.

LeserReporter/in:

Horst-Peter Nauen aus Leichlingen

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