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Beim Elterngeld hat sich was geändert, der Bezug von Basisgeld sowie die Einkommensgrenze wurde angepasst. | Foto: magele-picture AdobeStock

Änderungen beim Elterngeld
Ab 200.000 Euro gibt es kein Elterngeld mehr

Rhein-Erft-Kreis (rmm). Mit dem 1. April wurde in Deutschland die Einkommensgrenze, bis zu das Elterngeld bezogen werden kann, gesenkt und der Bezug von Basiselterngeld angepasst. Dem voraus geht ein Beschluss des Bundestages aus dem Dezember letzten Jahres. Anpassung der EinkommensgrenzenDie Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro für Paare sowie für Alleinerziehende festgesetzt. Ein Jahr später, für...

  • Bedburg
  • 05.04.24
  • 163× gelesen
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